Vor knapp 40 Jahren, am Samstag, 22. September 1973 konstituierte sich die Landesgruppe Rheinland als offizielle, regionale Vertretung der Deutschen Burgenvereinigung.
Die Gründung fand im kerzenschein-erleuchteten Rittersaal der Burg Linn in Krefeld statt. Zum ersten Vorstand der Landesgruppe wählten die rheinischen Mitglieder mit großer Mehrheit Gerald Coulson zum ersten Vorsitzenden. Außerdem gehörten Freiherr Max von Fürstenberg und Paul Simons dem Gründungsvorstand an.
Bereits die Gründung des Landesverbandes fand anlässlich einer „typischen“ rheinischen Burgenfahrt statt: Zunächst referierte der damalige Landeskonservator, Dr. Günther Borchers an Hand einer ganzen Reihe eindrucksvoller Fotografien über Erhaltung, Restaurierung und Nachbau von historischen Bauten entlang des Rheines.
Auf dem Programm stand zudem eine Exkursion nach Schloss Dyck mit seiner Waffensammlung. Und zu Schloss Liedberg, damals ein Besitz von Freiherr Max von Fürstenberg. Auf Schloss Rheydt dann eine Führung durchs Schloßmuseum.
Die rheinische Landesgruppe ist mit ihren fast 450 Mitgliedern die zahlenmäßig Stärkste im DBV.
Auch die Mitglieder der rheinischen Landesgruppe sind – wie die gesamte Deutsche Burgenvereinigung, vom Nebeneinander von Burg- und Schloss-Besitzern, von zum Teil hoch spezialisiertem Fachmann und begeistertem Laien geprägt. Das ist es, was ihren Charakter seit ihrer Gründung 1973 bis heute prägt und auch ihr Gewicht ausmacht: Eine breite Bewegung von am Thema Interessierten – neben Kunsthistorikern, Architekten, Restauratoren und Museumsleuten, auch Eigentümern profaner Baudenkmale. Alle vereint der Spaß am Besuch einer Burg oder eines Schlosses, das Interesse an den historischen Bezügen, am Entdecken und Erhalten. Dabei ist das Rheinland, bei aller Fröhlichkeit, selbstverständlich den in der Satzung des DBV genannten Zielen voll und ganz verpflichtet.
Die Landesgruppe Rheinland, das sind die Mitglieder der Deutschen Burgenvereinigung, die im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland zuhause sind. Der Vorstand der LG Rheinland wird von der Landesmitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt.
Die LG Rheinland pflegt Verbindungen mit den örtlich und regional zuständigen Behörden, gesetzgebenden Körperschaften, Vereinigungen und sonstigen Einrichtungen. Der Vorstand der LG Rheinland stimmt sich in allen wesentlichen Fragen mit den Vorständen der anderen Landesgruppen und dem Präsidium ab.